Wenn möglich mit der Suchmaschine erst mal nach dem Thema suchen


[ Das VW LT und Wohnmobilforum ]


Geschrieben von colori am 22. März 2001 18:02:24:

Als Antwort auf: Re: Viel Geld sparen mit hoeherem zulaessigen Gesamtgewicht!!!! geschrieben von Kay am 22. März 2001 16:25:14:

>Hiho,
>>Ab ueber 2800 kg laeuft die Kiste als LKW und ist von der Steuer (kein KAT!)
>stellt sich die Frage, als was Du Deinen LT benutzt ?! Wenn er ein WomoAusbau hat kostet er mit 2.81T 337DM Steuern im Jahr...

Schau dir mal Klaus' Beitrag von heute(!) zur Nutzung an. Z.Z. ist die Steuer unabhängig davon, ob du PKW, LKW, WoMo oder was auch immer eingetragen hast auf LKW-Niveau sobald du über die 2,8t grenze kommst. Alles was über 2,8t kommt und irgendwie anderweitig als ausschließlich zum Personenverkehr genutzt wird kannst du beim Finanzamt mit berufung auf u.g. Urteil als So.KFZ Kombinationskraftwagen Besteuern lassen. eine Umschreibung im Brief bedarf es dazu nicht, da es kaum nachvollziehbar ist wie du das Auto nutzt, schließlich kommt dafür alles in Frage, bei dem Du die Sitze rausnehmen und irgendwelche Gegenstände transportieren kannst.
Nach anfänglichen Streitereien ist die gängige Regelung so ähnlich wie zu Zeiten der Wehrdienstverweigerung per Postkarte.
Du lässt dein Auto auflasten, schreibst dem Finanzamt einen Brief mit Berufung auf das Urteil und wartest die Rückzahlung ab. Vorgefertigte Briefe hab ich schon bei mehreren Expeditionsausrüstern, oder Geländewagenforen zum Download gesehen.

Colori





Antworten:


[ Das VW LT und Wohnmobilforum ]