lkw-pkw?


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Geschrieben von bernd am 13. Juni 2000 16:56:07:

Als Antwort auf: Re: Nochmal Parken geschrieben von Matthias am 13. Juni 2000 14:23:26:

>>Hallo,
>>ich vermisse in der Stvo die Beschreibung folgenden Park-Schildes:
>>Oben ein großes P, unten ein Pkw in Seitenansicht, Hintergrund blau.
>>Gilt das bis 2,8 oder bis 3,5 Tonnen?
>>Gruß
>>Carsten
>Hallo,
>rein verkehrstechnisch gilt:
>...
>Die Grenze zwischen der Pkw-Klasse (3/B) und der Lkw-Klasse (2/C) wird von
>7500 kg auf 3500 kg zulässige Gesamtmasse herabgesetzt
>...
>Dies bedeutet a l l e PKW Verkehrsrechte/gebote gelten bis zu dieser 3,5-Tonne Grenze. Die 2,8 Tonnen Grenze gilt nur noch für steuerliche Zwecke (LKW-Steuer).
>Infos unter: http://www.bmvbw.de
>Gruß
>Matthias
ausnahme sonntagsfahrverbot mit anhänger?? gruß bernd





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