Mein TÜV-Mann sagt!!


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Geschrieben von Alex am 18. Dezember 2000 18:42:12:

Als Antwort auf: Batterieverordnung - Zwischenstand geschrieben von colori am 18. Dezember 2000 13:51:24:

Hallo erstmal!!
Ich war heut beim Tüv-Nord in Flensburg und habe mit dem
Spezi für WOMO´s über die Belüftung einer Zweitbatterie
im Wohnraum geplaudert. Er hat gesagt das Flüssigkeitsbatterien
die unter Dauerladung stehen in einem geschlossenem Schrank (Kasten)
montiert sein müssen und eine Entlüftung vorgeschrieben ist
damit die eventuell enstehenden Knallgase nicht in
den Wohnraum gasen können. Es ist aber keine größe
vorgeschrieben. Für mich heißt das, das mein noch in der
planung stehender Batterieschrank eine Gummiedichtung
bekommt und nach unten hin belüftet wird.
Gruß Alex





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