Altautoverordnung, wer kennt sich aus?
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ] Geschrieben von Reinhard Klein am 22. Mai 2000 21:33:57:
Hallo Leidensgenossen!
Ich hab einen LT Baujahr 79 und muß mir beim Ersatzteilekauf öfters diese dummen Sprüche von wegen ob das sich noch lohnt und so ... anhören. Aktuell warte ich schon knapp 3 Wochen auf einen Bremskraftregler, und da kam als Entschuldigung bzw Begründung oder so ... mal wieder dieser Spruch mit dem Fahrzeugalter.
Aber nun zu meiner eigentlichen Frage:
Ich möchte mir einen oder zwei LT als Teileträger kaufen. Diesen LT möchte ich sauber ausschlachten und den Rest einem zertifizierten Altautoentsorger zur endgültigen Entsorgung bringen. Dieses Verfahren hab ich jahrelang (in Zeiten vor der ALtautoverordnung) aus Geldmangel mit meinem ehemaligen Transit-Wohnmobil erfolgreich praktiziert. Ich weiß wie man Altteile umweltgerecht ausbaut und einlagert.
Der Schrotti in unserem Dorf (zertifizierter Altautoentsorger) würde meine Schlachtreste nicht nehmen. (klar, ihm entgeht die Möglichkeit zu verwertende Teile zu verkaufen).
Stellt der sich nur doof an oder braucht er das auch nicht?
Kann man ihn dazu zwingen?
Gibt es eine Gebührenordnung zur Fahrzeugentsorgung oder kann jeder selbst kalkulieren?
Die Stadt sagt das er nur komplette Fahrzeuge nehmen muß.
Wie sind Eure Erfahrungen?
Kennt jemand den Gesetzestext zur Altautoverordnung? (Wo bekomm ich ihn her?)
Ist diese in NRW und Niedersachsen gleich? (ich wohne an der Grenze)
Mir liegt was dran eine saubere Lösung zu bekommen, denn ich werde nicht der letzte im KFZ Brief eingetragene sein. Ich möchte dem Vorbesitzer keinen Ärger aufhalsen den er nicht zu verantworten hat.Schon mal Dank für Eure Erfahrung und Hilfe
Gruß Reinhard