Re: Frage zur Altautoverordnung


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Geschrieben von Sören am 16. Februar 2001 22:29:05:

Als Antwort auf: Frage zur Altautoverordnung geschrieben von Reinhard am 16. Februar 2001 21:41:45:

Warum so kompliziert?
Habe einen LT im Osten (Güstrow) geschlachtet und mußte DM 100 bezahlen damit der Rest entsorgt wird (war nicht mehr viel dran), das alles ohne Papiere oder Nachweise. Wozu auch, brauche ich nicht (der Wagen war abgemeldet, dann braucht man keinen Nachweis)
Viel Spaß beim Schlachten!
Sören
>Hallo Mitbastler!
>Wer von Euch kennt die Altautoverordnung?
>Mein Sven Hedin schreit nach Ersatzteilen.
>Aus diesem Grund möchte ich mir einen Ausschlacht LT zulegen.
>Die Reste möchte ich Umweltgerecht entsorgen.
>Die örtlichen zertifizierten Autoverwerter behaupten das sie für die Reste eines Autos keinen Verwertungsnachweis ausstellen dürfen. Die Autoverwerter verkriechen sich hinter der Altautoverordnung.
>Mein Anruf beim Kreis (Straßenverkehrsamt) bestätigte dieses. Auf meine Frage ob das nur für PKW gilt oder auch für LT's, also Wohnmobile oder Transporter machte man mir keine konkreten Angaben. Ich habe rausbekommen das die Altautoverordnung nicht für LKW gilt. Man behauptete das es an der Zulassungsart und nicht am Fahrzeuggewicht oder Größe liegt.
>Also die Frage an Euch:
>Wo steht was zur Altautoverordnung geschrieben?
>Wer kann von ähnlichem berichten?
>Wie habt ihr Eure Ausschlachtkarossen legal entsorgt?
>Ist die Altautoverordnung in allen Bundesländern gleich?
>Gruß Reinhard





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