Re: Ebersbächer Standheizung


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Geschrieben von Colori Schilling am 08. April 2001 00:00:34:

Als Antwort auf: Re: Ebersbächer Standheizung geschrieben von corley am 07. April 2001 21:21:35:


>Der Gesetzgeber sagt: 10 Jahre nach Erstinbetriebnahme ist der Wärmetauscher einer Luftheizung auszutauschen.

...eine Kraftstoffheizung. bei den Gasheizungen ist das erst ab Bj92 der Fall und dort ist es nicht sache des TÜV's sondern des Gasprüfers.

Der TÜV hier im Norden bemängelt sowas auch.

...wenn er's merkt ;-)

Colori




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