Re: Auflastung 2800---3200
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ] Geschrieben von Klaus am 05. Oktober 2000 20:23:45:
Als Antwort auf: Re: Auflastung 2800---3200 geschrieben von tobi am 05. Oktober 2000 20:00:38:
Hm, wenn ich Dir meinen FAQ-Beitrag (für d.r.r.c, nicht für dieses Forum) schicke, wird's vermutlich auch nicht übersichtlicher ;-)
>Noch nicht ganz: ändert sich die besteuerung auch bei einem Benziner "SoKFZ
>WoMo" oder gilt das mit den 362DM nur für autos mit Diesel?Wenn das Fahrzeug ein Sonder-Kfz "Wohnmobil" ist und maximal 2800kg wiegen darf, dann erfolgt die Besteuerung unbeschadet des § 8 KraftStG nach dem Hubraum. Für Deinen Benziner wären das dann wohl DM 41,60 / 100cm³, ab dem 01.01.2001 dann DM 49,60 / 100cm³.
Wird das zul. Gesamtgewicht von 2800 kg überschritten (also ab 2801 kg), dann erfolgt die Besteuerung nach Gewicht unabhängig vom Antrieb Diesel oder Otto. Bei einem zul. GG von 2801 bis 3000kg sind DM 337,50, von 3001 - 3200 kg DM 362,00.
Ab 3501kg kommen Geräuschvorschriften (G1) oder auch Schadstoffnormen (S1, S2) dazu, die bei jeweiliger Erfüllung wieder niedrigere Werte bedeuten können.
Ok ?
mfG
K.R.