Re: Gasanlage dicht???


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Geschrieben von Mobil-Man am 07. Dezember 2000 23:19:59:

Als Antwort auf: Gasanlage dicht??? geschrieben von Tobi am 06. Dezember 2000 21:23:28:

>ich habe heute eine Standheizung eingebaut.
>wie kann ich denn überprüfen, ob meine die neuen Rohre und verbindungen dicht sind?
>reicht es einfach nur mal druck draufzulassen und dann zu schauen, wie sich die Bar-Anzeige an der Gasflasche verändert? -> da hält mein System ca 5 min komplett den Druck und nach 10 min hat es noch die Hälfte. Ist das ok oder muß ich da noch mal suchen und nacharbeiten?
>Wie ist das denn mit einer neuen Gasprüfung? Muß man die haben? wie wird denn geprüft? wo kann man das machen lassen?
>Vielen Dank für eure Tips
>Tobi
Hallo Tobi,
bei einer Gasprüfung müssen folgende Dinge überprüft werden:
1.) Die Druckrüfung. Dazu wird am Prüfanschluß der Gasanlage ein geeichtes
Prüfgerät angeschlossen, und 150 mbar Druck auf die Anlage gegeben. Dabei müssen
die Absperrhähne auf sein, damit bis zum eigentlichen Gerät Druck auf der Anla-
ge ist. Dieser Druck muß dann zuerst 5min. anhalten, dabei kann der Druck auch
etwas abfallen, da es sich bei diesen 5min. um eine sog. Ausgleichszeit handelt,
inder sich die eingepumpte Luft der Temperatur angleicht. Anschließend muß der
Druck weitere 5min. auf diesen 150mbar bleiben. Ist dies der Fall, ist die An-
lage dicht und es kann mit der Funktions-Prüfung fortgefahren werden. Dabei
wird jedes einzelne Gerät auf seine Funktion überprüft, ob z.B. beim Kocher ein
gleichmäßiges sauberes Flammenbild erzeugt wird und ob die Zündsicherungen in
einer vorgegebenen Zeit von 60sec. nach Erlöschen der Flamme ansprechen.
Bei Heizung und Kühlschrank sowie eventuell dem Warmwasserboiler wird ebenso
verfahren. Weiterhin muß der Sitz sowie die Führung und der Zustand der Abgas-führungen der einzelnen Verbraucher kontrolliert werden.
Es sind noch einige Details zu berücksichtigen, die aber der zugelassene Prüfer
sowieso wissen muß und auch (hoffentlich) kontrolliert.
Die Gasprüfung ist eigentlich zwingend notwendig, immer eine aktuell durchge-
führte Gasprüfung zur Hauptuntersuchung beim TÜV wäre notwendig, also auch alle
2 Jahre. Wenn an Deinem Fahrzeug ein Gastank installiert ist, muß dieser alle
10 Jahre nach der Druckbehälter-Verordnung geprüft werden.
Wir raten unseren Kunden, daß bei der dritten Gasprüfung nach der Erstabnahme
der Gasdruckregler erneuert werden sollte, da dieser mittels einer Gummimembrane
den Flaschendruck auf 30 bzw. 50 mbar herunterregelt. Der Gasdruckregler hat
meistens am Gehäuse die Jahreszahl der Herstellung eingetragen, somit ist dies
leicht zu erkennen.
Zu Deinen SChilderungen ist zu sagen, daß die Gasanlage in Deinem Fahrzeug auf
keinen Fall als "dicht" erklärt werden kann. Du mußt nun mit einem Lecksuch-
spray welches Du an allen Verschraubungen aufsprühst, feststellen, ob sich an
einer oder mehreren Verbindungen Bläschen bilden. Diese Verschraubungen müssen
dann noch fester nachgezogen werden und der ganze Prüfvorgang wiederholt werden.
Erst wenn der Druck nach der vorgeschriebenen Zeit nicht mehr abfällt, und die
anderen Prüfungen keine Beanstandungen ergeben haben, darf der Flüssiggas-Sach-
verständige die "Plakette" auf Dein Fahrzeug kleben und die Prüfbescheinigung
mit "ohne Beanstandungen" ausfüllen. Dann hast Du für weitere 2 Jahre Deine
Ruhe. Die von Dir nachgerüstete Heizung muß auch als neu eingebautes Gerät
in die Prüfbescheinigung eingetragen werden.

Schöne Grüße vom ESW-Team
Dietmar Schmidt




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