Re: Parken auf dem Bürgersteig über 2,8 to zul. Gesamtgewicht ?
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ] Geschrieben von Paul am 11. Juni 2000 00:06:03:
Als Antwort auf: Parken auf dem Bürgersteig über 2,8 to zul. Gesamtgewicht ? geschrieben von EllenFrieder am 10. Juni 2000 13:44:35:
>Hallo zusammen !
>Nachdem bei uns das Parken auf dem Bürgersteig durch das blaue Schild erlaubt worden ist,stellt sich bei uns die Frage nach der rechtlichen Seite. Teilweise
>war im Netz zu lesen, das man bis 2,8 to zul. Gesamtgewicht auf dem Bürgersteig parken darf,darüber jedoch nicht,andererseits kann ich das in der Stvo nirgends explizit herauslesen.Stellt sich also die Frage, wie mit aufgelasteten Fahrzeugen zu verfahren ist.
>Wer hat damit Erfahrungen gesammelt,gute Links oder Pressemeldungen gesehen ?
>Viele Grüsse
>Ellen&Frieder
Hallo Ellen
Doch, es findet sich was in der STVO über das benutzen des Gehweges mit Fahrzeugen über 2,8to.
Es ist generell verboten Gehwege mit Fz über 2,8to GM* zu benutzen, das gilt sogar für Fahrzeuge, die sonst Sonderrechte haben, wie Müllabfuhr und Staßenreinigung.
Diese Regelung wurde auch nicht durch die neue Euro-regelung mit 3,5to(Tempo 80)
berührt.
Es geht um die schwache Befestigung der Gehwege (Hausanschlüsse Gas, Wasser u. Strom, die durch schwerere Fahrzeuge kaputt gehen könnten.
Gruß von einem LT-rianer
*Gesamtmasse
Paul