Re: Gasgeräte: Überholung nach 10 Jahren?
[ Das VW LT und Wohnmobilforum ] Geschrieben von Klaus am 09. Dezember 2000 08:43:48:
Als Antwort auf: Gasgeräte: Überholung nach 10 Jahren? geschrieben von Rolf Mager am 09. Dezember 2000 07:51:23:
Moin ;-)
>Ich habe mal vor einiger Zeit irgendwie aufgeschnappt, daß man einige Geräte nach zehn Jahren überholen lassen muß. Das gilt jedenfalls für Benzin/Diesel Standheizungen.
Es gilt weiterhin für Gasheizungen in Kraftfahrzeugen, die nach 1992 erstmals in Betrieb genommen wurden sowie für Gastanks (und Flaschen).
mfG
K.R.