Re: neue Steuerregelung für Womo´s [Recherche]


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Geschrieben von Thomas am 16. Februar 2000 13:04:54:

Als Antwort auf: Re: neue Steuerregelung für Womo´s [Recherche] geschrieben von Klaus am 14. Februar 2000 20:33:53:

>Im anderen Fall handelt es sich im BGBl 59/1999 auf Seite 2621 um ein >Artikelgesetz, welches den § 3 Abs. 2 Satz 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz aufhebt.

Kleine Korrektur: §3 Nr. 2 Satz (Abs 2 gibt es nicht)

>Frag' mich nicht, was da drin stand, in den ganz alten Versionen war im § 3 >mal die Steuerbefreiung bei Körperbehinderung geregelt.

Da steht: ..von der Steur befreit ist da Halten von.. Fahrzeugen, solange sie ausschließlich im Dienst der Bundeswehr, des BGS, Polizei oder Zollgrenzdienstes verwendet werden. Gestrichen wird: Voraussetzung ist, daß die Fahrzeuge äußerlich als für diese Zwecke bestimmt erkennbar sind.
Heißt im Klartext: auch die Fahrzeuge der Zivilfahnder sind zukünftig steuerbefreit.

So, und nun noch der Versuch einer klärenden Zusammenfassung:
1. So-Kfz und PKW werden bis einschl. 2,8t zul. GG nach Hubraum besteuert.
2. Fahrzeuge mit einem z.GG ab 2,81t werden (unabhängig von ihrer Zulassungsart) nach ihrem zGG besteuert (umgangssprächlich als LKW-Besteuerung bekannt, hat aber mit der Zulassung als PKW, LKW oder was immer nichts zu tun)
3. Fahrzeuge, die als LKW zugelassen sind, aber unter 2,8t zGG haben, werden _in der Regel_ nach Gewicht besteuert. ABER: nach dem findige Bürger auf die Idee gekommen sind, die Rücksitzbank ihres Geländewagens auszubauen (oder noch einfacher: einen Pick-up zu fahren), hat sich die Staatsgewalt gerächt, in dem seit 2 (?) Jahren die steurrechtliche Einordnung eines Fahrzeugs von der zulassungsrechtlichen Abweichen kann. D.h. im Extremfall: Fahrzeug zGG 2t, Zulassung als LKW -> Besteuerung nach Hubraum wie PKW (da Finanzamt nicht als LKW anerkennt), Versicherung als LKW -> Ar***-Karte gezogen
4. Gerüchteweise soll nun die Grenze für die Gewichtsbesteuerung von bisher 2,8t auf 3,5t angehoben werden. Das dies umgesetzt wird, ist mir bisher nicht bekannt (ich lese zwar eigentlich alle BT/BR-Drucksachen, kann aber auch was überlesen). Wie Klaus schon schreibt, wenn dem so wäre, würde wohl auch die einschlägige Presse darüber berichten.
So, das war lang. Aufwachen ;-)
Ciao
Thomas




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