Re: Gastank-Abnahme nach 10 Jahren


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Geschrieben von Udo Schäpsmeyer am 18. Oktober 2000 16:51:42:

Als Antwort auf: Gastank-Abnahme nach 10 Jahren geschrieben von Micha am 29. September 2000 18:55:29:

>Hallo alle zusammen,
>hat jemand von euch schon mal Probleme mit einer Überprüfung des Gastanks beim LT nach 10 Jahren gehabt? Meiner hat nur ganz leichten Rostbefall. Würd mich nicht sonderlich interessieren, wenn mir nicht heute einer der deutschen Paragraphenreiter den Tank nicht füllen wollte, da ich im Moment keine Plakette habe...(er hat natürlich nicht unrecht). Kann man eigentlich in Holland Gas tanken, daß liegt auf dem Weg in den Urlaub.?


Guten Tag alle Interessierten,

per Zufall bin ich auf diese Runde gestoßen und möchte kurz ein paar Zeilen dazu abgegeben, denn ich werde immer wieder zu diesem Thema gefragt:

Der Gastank am Fahrzeug ist gemäß Gefahrgutverordnung Straße ein ortsbeweglicher Druckbehälter, welcher alle 10 Jahre unter der Aufsicht eines von der zuständigen Behörde anerkannten Sachvertsändigen wiederkehrend geprüft werden muß. Diese Prüfung kann man in unserem Werk durchführen lassen.

Der Prüfumfang ist vorgeschrieben:
1. Feststellung des äußeren Zustandes des Tanks sowie Überprüfung der Ausrüstung. In diesem Zusammenhang tauschen wir die Sicherheitsventile grundsätzlich aus, denn Flüssiggas hat die Eigenart dafür zu sorgen, daß die Ventile bei Nichtgebrauch verkleben und sich nach 10 Jahren erst viel zu spät öffnen und mit zunehmenden Alter dann überhaupt nicht mehr.
2. Feststellen des inneren Zustandes. Bei Befüllen mit Gas nach DIN 51622 gibt es hier keine Probleme.
3. Hydraulische Druckprobe mit 30 bar. Der Behälter muß dicht sein und es dürfen keine unzulässigen Verformungen auftreten. Zur Vermeidung von Korrosionsschäden muß der Tank im Inneren getrocknet werden. Das machen wir bei 180 °C in einem Ofen (deshalb und damit man ihn von allen Seiten begutachten kann, muß bei uns der Tank ausgebaut sein).
4. Abschließend werden die überprüften Armaturen wieder in den Tank eingebaut und eine Dichtheitsprüfung durchgeführt.

Natürlich gibt es eine Bescheinigung vom Sachverständigen, daß alle Arbeiten erfolgreich abgeschlossen wurden, denn beim Tank ist der Stempel des Sachverständigen mit dem Prüfdatum und dem Datum der nächsten wiederkehrenden Prüfung nicht ausreichend.

Zum Schluß gibt es noch von einem kleinen Problem zu berichten: Alle Tanks, die an öffentlichen Füllstellen betankt werden, müssen mit einem Füllventil mit einer automatischen Füllstandsbegrenzung ausgerüstet sein. Das scheinen die Befüller allerdings nicht zu wissen, denn umgebaute Gabelstapler-Tanks (hatten Entnahme aus der flüssigen Phase) kann man nicht nachrüsten und werden bislang trotzdem befüllt.

Sollte noch jemand Fragen haben, kann er diese jederzeit an mail@schaepsmeyer.de abschicken. Natürlich geht auch die Postanschrift: Schäpsmeyer GmbH & CoKG, Mitteldamm 39, D-32429 Minden. Ich werde bemüht sein zu helfen.

Es grüßt
Udo Schäpsmeyer




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