Re: TÜV für Gastank???


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Geschrieben von Klaus am 21. März 2000 07:07:26:

Als Antwort auf: Re: TÜV für Gastank??? geschrieben von Wolfgang am 20. März 2000 23:33:21:

Moin Wolfgang,

>ein Flüssiggastank für Fahrzeuge muß alle 10 Jahre durch einen Sachverständigen geprüft werden(der Tank unterliegt der Druckbehälterverordnung).

Und ich schätze mal, man bekommt einige Probleme mit der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn die gültige Plakette fehlt.

Man kann den Tank auch einschicken, die bereits genannte Firma Wynen in Viersen macht Revisionen, aber billig wird das nicht.

mfG

K.R.






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