Kfz-Brief (EU) ist nichts mehr Wert!!!! man ist auch nicht mehr der Eigentümer

Stand 14. Mai 2009 15:04:36:

"Zulassungsbescheinigung Teil II" - unter Ziffer C.4c - Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen".

Bei der Ummeldung meines LT's zum OLDTIMER bekam ich einen neuen KFZ-BRIEF (EU)und entdeckte dabei, dass mich dieser NICHT MEHR als BESITZER/Eigentümer deklariert!!!

Der alte Kfz-Brief war bisher der ABSOLUTE Eigentumsnachweis für den Besitzer.

Wer ihn hatte , dem gehörte auch das entsprechend eingetragen Auto/Kfz/Anhänger.

Dies ist heute nicht mehr so!!!!

Der neue Kfzbrief (EU) beinhaltet ausdrücklich, „Zulassungsbescheinigung Teil II“ - unter Ziffer C.4c - Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen„.

Das heißt, es ist nur in Zusammenhang mit einem „ordentlichen Kaufvertrag“ gültig, und ansonsten ein Papier für die Steuer(FA).

Dies ist gesetzlich festgestellter Fakt.

Ich empfehel deshalb jedem, der einen NEUEN EU-Kfz-Brief bekommt, diesen mit KAUFVERTRAG oder ALTEM Kfz-Brief sicher aufzubewahren.

Übrigens könnte die Folge davon sein, dass Banken/Geldgeber in der Finanzierung bedeutend andere Konditionen fordern.

Kfz-Brief und Zulassungsbescheinigung

Und hier unter o. a. Ziffer nachlesen


gr


 
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