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Zulassung ohne Papiere
Ganz „Ohne“ geht das nicht!
Die Zulassungsverordnung regelt hierzu:
„Wenn die ZBII0 (Zulassungsbescheinigung] (noch) nicht vorhanden ist, ist nach § 12 zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird.“
Zunächst muss eine „Verfügungsberechtigung“ da sein. Das ist im Regelfall
-der Kaufvertrag oder
-die Zolleinfuhrbestätigung/US-Title,
-Originalrechnungen/Quittungen
Dazu noch die Daten Fahrgestellnummer/Typenschild.
Damit zur Zulassungsstelle, bei der Weiteres geregelt wird.
Anfrage beim KBA(Kraftfahrbundesamt)
Früher musste man zwingend beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine so genannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ einholen, wenn man eine erneute Ausfertigung des damaligen Briefs erlangen wollte. Dies ist seit dem März 2007 entfallen.
In begründeten Einzelfällen kann aber immer noch beim KBA angefragt werden, ob das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) eingetragen, ein Suchvermerk vorhanden oder bereits eine ZBII ausgegeben worden ist. Insbesondere, wenn die Zulassungsstelle die Möglichkeit hat, direkt auf die Daten des KBA zuzugreifen, wird die Behörde eine solche Anfrage in aller Regel von sich aus durchführen.
Hinweis
Eine verlorene ZBII muss im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde aufgeboten werden. Dieses „Aufgebotsverfahren“ soll jedem die Gelegenheit bieten, möglicherweise bestehende Rechte am Fahrzeug geltend zu machen, bevor eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wird.
Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde beträgt zumeist 14 Tage. Bearbeitungsdauer aufgrund des Verlaufverfahrens vergehen im Regelfall sechs bis acht Wochen, bis für die verlorene ZBII ein Ersatz ausgefertigt werden kann.
eidesstattliche Erklärung?
ist gebührenpflichtig.
Um den mit Fahrzeugpapieren möglichen Missbrauch zu vermeiden, kann die Zulassungsstelle außerdem verlangen, dass eine eidesstattliche Versicherung über die Verfügungsberechtigung und den Verbleib der Fahrzeugpapiere abgegeben wird.
Sollte später die ursprüngliche ZBII wieder auftauchen, muss sie unverzüglich bei der Zulassungsstelle abgeliefert werden, sonst droht ein Bußgeld.
Bemerkung
Über die o. a. Voraussetzungen hinaus kann die Zulassungsstelle nicht eigenmächtig noch weitere Voraussetzungen aufstellen oder weitere Unterlagen verlangen! Weigert sich die Zulassungsbehörde trotzdem, eine ZBII auszustellen, bittet man um einen schriftlichen Bescheid. Gegen diesen kann man Widerspruch einlegen.