Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision | ||
start:reparaturtips:handbremse [2019/08/13 14:55] – gr | start:reparaturtips:handbremse [2019/11/10 14:10] – gr | ||
---|---|---|---|
Zeile 26: | Zeile 26: | ||
Dazu muss man den Handbremshebel (LT auf ebenem Grund) anziehen. Zwischen dem 3. und 5. Zahn(" | Dazu muss man den Handbremshebel (LT auf ebenem Grund) anziehen. Zwischen dem 3. und 5. Zahn(" | ||
- | ---- | + | === Sicht- UND Hörprüfung === |
+ | |||
+ | Normal hat sie letzlich am 5. Zahn gegriffen; der LT steht auf ebenem Boden. | ||
- | === Sichtprüfung === | + | - je mehr Zähne im Hebelanzug zu HÖREN sind, um so höher kommt der Hebel; ein Zeichen dafür, dass nachgestellt werden muss. Mehr Kraft dazu anzuwenden belastet nur die Mechanik in der Zugstange, die dann brechen kann. Also, rechtzeig NACHSTELLEN. |
- ist der Handbremshebel im Fahrerraum blockiert? | - ist der Handbremshebel im Fahrerraum blockiert? | ||
Zeile 108: | Zeile 110: | ||
---- | ---- | ||
+ | |||
+ | === Einstellung der Handbremse === | ||
+ | |||
+ | {{: | ||
+ | |||
+ | __Voraussetzungen__: | ||
+ | |||
+ | -einwandfreie Bremsbeläge, | ||
+ | |||
+ | -einwandfreier, | ||
+ | |||
+ | In der Prüfung der Handbremse wird lediglich verlangt, dass die Anfangswikung "ab hörbarer 1.Zahnverstellung" | ||
+ | |||
+ | Nach dem 5. Zahn(am Handbremshebel) **muss** der LT auf der Ebene STEHEN! | ||
+ | |||
+ | Die Abweichung der Handbremse von einer Seite zur anderen auf dem Prüfstand darf bis zu 50% betragen; Bremswerte auf der Hinterachse links zu rechts. | ||
+ | |||
+ | Rein rechnerische Prüf- und Ausgabwerte/ | ||
+ | |||
+ | In der Prüfung steht nix von irgendwelchen " | ||
+ | Auch eine Verzögerungszeit von 1,5 m/sek ist vorgeschrieben. | ||
+ | |||
+ | Im Bereich der Nutzung war nur " | ||
+ | |||
+ | **Der Kraftprotz ist nicht gefragt! ** | ||
+ | |||
+ | Abgerissene Zugstangen gehören in den Bereich " | ||
+ | |||
+ | Abgesehen davon, ist die Feststellung der Feststellungsfähigkeit nach Bedarf durch die Einlegung des 1. Gangs oder anderen Stützmaßnahmnen(letztlich einem Keil), gerade oberhalb der zulässigen LT-Steigfähigkeit durchzuführen. | ||
+ | |||
+ | ---- | ||
+ | |||
==== Ausgleichstechnik im Seilbereich ==== | ==== Ausgleichstechnik im Seilbereich ==== | ||
Zeile 235: | Zeile 269: | ||
---- | ---- | ||
- | ---// | + | ---// |
---- | ---- | ||