Jeder Prüfer kennt die typischen Schwächen vieler Fahrzeuge.
Alle Kfz-Prüfstellen müssen aber seit dem 01.Juli 2012 einen „deutschlandweit“ gültigen „Mängelprüfungskatalog“ abarbeiten.
Diese Liste wurde von Tiemo und Chris schon vor Jahren erstellt und gilt auch noch heute!!
Sie ist praxisnah, auf den LT abgestimmt und nachvollziehbar, während die Versionen aus dem „Verkehrsblatt“ sehr allgemein gehalten sind UND für alle Kfz gedacht sind.
Dort sind manche Passagen daraus für den LT-Fahrer nicht einfach „nachvollziehbar/nicht zu verstehen“.
-Dichtheit der Öl-Kreisläufe
-Dichtheit des Kühlwasser-Kreislaufs
-Dichtheit und Zustand der Abgas-Anlage (muss dicht sein und bis zum Rand des Fahrzeugs reichen)
-Dichtheit des Kraftstoff-Systems
-anormale Geräuschentwicklung
-Abgasbild (starkes Rußen, Ölnebel, Wassernebel), unabhängig von der AU
Lose Teile und Nebenaggregate
-Ölspuren an Motor, Getriebe und Differential; eine Motorwäsche vor dem Prüftermin sinnvoll.
Wenn es tropft, ist das immer ein schwerer Mangel.
-Abgaswerte(CO), damit verbunden die Leerlaufdrezahl
-Leerlauf-Drehzahl
-Einhaltung der Abregel-Drehzahl bei Vollgas ohne Last (sog. „freie Beschleunigung“)
Abgastrübung (auch dabei Vollgas ohne Last)
-Zulassung von Felgen- und Reifen-Typ für das Fahrzeug (Geometrie, Tragfähigkeit)
-ausreichend Platz im Radgehäuse beim Federn, Überstand der Räder aus der Karosserie
-Zustand und Alter der Reifen, Reifenprofil (Mindesttiefe, halbwegs gleichmäßige Abnutzung)
-Lenkungs-Spiel in Geradeausstellung
-Spiel in den Komponenten des Lenkgestänges (ausgeschlagene Kugelköpfe und Lagerböcke)
-seitliche Führung der Radaufhängung
-Spiel in den Gelenken der Radaufhängung
-Radlager-Spiel
-Zustand und Dichtheit von Gummi-Manschetten
-Zustand der Federn(bei Schraubenfedern, li und re, an der Stoßstange Höhe messen) und Stabilisatoren (dürfen nicht gebrochen sein)
-Öl- und Bremsflüssigkeits-Reste an Bremstrommeln
-Ölreste am Differential
-Radlager-Spiel
-Zustand der Blattfedern (dürfen nicht gebrochen sein, müssen aus der Fangfeder beim Entlasten durch Anheben)
-Spielarmut der Kardanwellen-Gelenke
-Mechanische Gängigkeit des Bremskraftreglers
-Zustand von Bremsscheiben und Belägen bei Scheibenbremsen (Mindeststärken, Grate, riefige und rostige Kontaktflächen
-Öl- und Bremsflüssigkeits-Reste an Bremstrommeln
-angescheuerte Bremsleitungen und Bremsschläuche
-Undichtigkeiten bei Bremsleitungen und Bremsschläuchen (sichtbare Feuchtstellen)
-rissige Gummimäntel bei Bremsschläuchen, oft erst beim „Durchbewegen“ erkennbar
-Rostansatz (auch „Flugrost“) an Bremsleitungen
-WICHTIG (nochmaliger Hinweis)Mechanische Gängigkeit/Dichtheit des Bremskraftreglers
-ABS: Konttrollleuchte muss nach Zündung ein aufleuchten und wieder ausgehen
-scheuerfreie Verlegung der Bremsschläuche beim Einschlagen der Lenkung
-gleichmäßige und ausreichende Bremswirkung der Betriebsbremse (Prüfstand)
-gleichmäßige und ausreichende Bremswirkung der Betriebsbremse (Prüfstand)
-gleichmäßige und ausreichende Bremswirkung der Handbremse (Prüfstand)
-nochmals: Undichtigkeiten am Bremskraftregler, mechanische Gängigkeit
-Durchrostungen und Risse an tragenden Teilen (Bodengruppe, Schweller, Ansatzpunkte der Achshaufhängungen)
-Vorhandensein scharfer Kanten (zerbrochene oder fehlende Stoßstangen-Ecken und Abdeckungen)
-Zustand der Anhänger-Kupplung (Korrosion, Verzug, mangelnde Befestigung, Elektrik, Prüfnummer entsprechend Eintragung); Kupplungskuge, ganz oben zum Boden gemessen , müssen MINDESTENS 35 cm sein
-Zustand der Front- und Seiten-Scheiben: „Schlechte Sicht“ bei Kratzern und Steinschlägen oder Rissen im Sichtbereich
-Blinde oder zerbrochene Rückspiegel (zumindest auf der Fahrerseite)
Grundsatz: Was montiert ist, muss funktionieren oder dauerhaft abgedeckt sein.
-Funktion aller Lampen im Außenbereich, auch Zusatz-Leuchten, die nicht Vorschrift sind, wie Nebelleuchten und Nebelschlussleuchten; sonst „Abbau“.
-Funktion der Anhänger-Steckdose, hier insbesondere Zusatz-Kontrolleuchte für Blinker
-Dichtheit der Leuchten (gerissene oder zerbrochene Gläser, Wasserniederschlag im Innern besonders bei Scheinwerfern, Wasser in Blinkern und Heckleuchten)
-Funktion des Signalhorns (Schwerer Mangel bei Nichtfunktion!)
-Funktion von Blink- und Warnblinkanlage
-voneinander abhängige Schaltlogik von Standlicht, Fahrlicht, Fernlicht, Nebelleuchten und Nebelschlussleuchten, Positionsleuchten und Seitenblinkern
-Leuchtweitenregulierung der Scheinwerfer, sofern vorhanden
Einstellung der Leuchtweiten von Scheinwerfern, Nebelscheinwerfern und Nebel-Rückleuchten
-Zustand von Sitzen (zB. durchgesessene Fahrersitze können moniert werden)
-Zustand von Bänken im Fahrgastraum
-Vorhandensein und Funktion von Gurten an Sitzen, an denen solche vorgeschrieben sind (Sitze, die während der Fahrt benutzt werden dürfen)
-Ordnungsgemäße Sicherung von mitgeführten Gasflaschen (Schutzkappe, Befestigung)
-Gasprüfung allgemein (10-Jahres-Intervalle für Gastanks, Druckregler und Schläuche)
/Chris und Tiemo
- Mindestabbremsung
- vorn
- hinten
- Abstufbarkeit/Zeitverhalten
- Dichtheit
- Wirkung
- Gleichmäßigkeit
- Bremsseile/-gestänge
-Bremsleitungen
-Bremsschläuche
-Bremsventile/-Kraftregler
-Bremstrommeln/-scheiben
-Bremsbeläge
-Bremse Freigang, Einstellung
-Prüfanschlüsse
- Anschlag
- schwergängig, Rastpunkte?
- Spiel zu groß?
- Umlenkhebel (Radialspiel)
Lenkkopflager/Lenksäule
- Staubmanschetten
- Dichtheit
- Befestigung
-Schub-/Spurstangen
-Lenkgestänge/Lenkseile
-Lenkhilfe
-Sicht/Scheiben/Sonnenblenden
-Rückspiegel/Anfahrspiegel
-Scheibenwischer/Waschanlage
- Streuscheibe/Glas
- Spiegel
-Abblendlicht
-Fernlicht
-Begrenzungs-/Parkleuchten
-Schlussleuchten
-Bremsleuchten
-Kennzeichenbeleuchtung
-Nebelschlussleuchte(n)
-Rückfahrscheinwerfer
-Fahrtrichtungsanzeiger
-Warnblinkanlage
-Kontrollleuchten
-Leuchtweitenregulierung
-Polabdeckung für den +Pol gesucht
-Batteriebefestigung/-abdeckung
-Schalttafelbeleuchtung
-Achskörper/-aufhängung
-Federn/Stabilisator
-Schwingungsdämpfer
-Radlager
- Beschädigungen
- Profiltiefe
- Größe/Bauart/Kennzeichnungen
-Reifen-Alter (es gibt dafür keine gesetzlichen Vorgaben) wird jetzt nach der DOT-Nummer gekuckt und bei älteren Reifen min. ein Hinweis vergeben)
- Risse
- Brüche
- Verformungen
- Befestigung
- Größe/Ausführung
-M&S Geschwindigkeits-/Traglastangaben allgemein
Die Sonderregelung, daß man Winterreifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex fahren darf mit dem entspr. Aufkleber am Tacho, gilt aus nicht nachvollziehbaren Gründen wirklich nur für Winterreifen.
- Brüche/Risse
- Korrosion
- alle Verbindungsarten
- unsachgemäße Reparaturen?
-Anhängekupplung
Sie wird bis ins Detail geprüft!
Prüfzeichen von Anhängebock und Kupplungskopf müssen der Eintragung im Schein entsprechen oder per Abnahme nachgetragen werden (z.B. bei Austausch eines verschlissenen Kupplungskopfs).
Überhaupt gibt es im Gegensatz zu moderneren Fahrzeugen für den LT1 ja keine AHK mit einer ABE, d.h. Anhängevorrichtungen müssen bei unseren Autos immer in den Papieren eingetragen sein!
-Abschleppeinrichtungen
-Reserveradbefestigung
-Heizung/Lüftung
-Radabdeckungen
-Türen
-Sitze
- Kupplung/Schaltung
- Antriebswellen/Manschetten
- Aufhängung
-Sicherheitsgurte
-Sicherung gegen unbefugte Benutzung
-Wegfahrsperre
-Einrichtung für Schallzeichen (Signalhorn)
-Geschwindigkeitsmesser/Kontrollgeber (Geschwindigkeitsbegrenzer, Geschwindigkeitsschilder)
-Warndreieck/-leuchte -Verbandskasten
- Schäden
- Befestigung
- Ausführung
- Geräuschentwicklung
-Rauchentwicklung
-Abgasverhalten
-Kraftstofftank
-Kraftstoffleitungen
-Motor/Antrieb - Ölverlust
-Motor – Kühlflüssigkeitsverlust
-Lenkung/Bremse/Schwingungsdämpfer
-Fahrzeugidentifikationsnummer/Fabrikschild
-Amtliches Kennzeichen vorne/hinten
/Oswald aus Franken, 06.10.2012