In die Haftplichtversicherung MUß einen jede Versicherung aufnehmen
Sie bezahlt nur den Fremschaden!!
Eigene Beschädigungen sind ausgeschlossn.
betrifft vorwiegend die „Glas-, Wildschäden“, und fängt mit der Winschutzscheibe an, …
Sie fordert bereits ein Gutachten für den LT, das von 400.-€ bis zu ? kostet.
Einige Versicherungen legen Km-Leistung (z.B. max. 5000 km/Jahr) o. anderes fest.
Man muß da schon intensiv im Vertragsangebot nachsehen!!!
geht ohne Gutachten , incl. Bilder gar nicht!!
Mindestestwert 10.000.-€!
auch hier sind die Kosten fließend!
Natürlich kann man das Wohnmobil versichern. ABER den OLDTIMER mit dem gleichen Nummernschild, aber mit dem Zusatz „H“ eben nicht!!!!
Versicherungs-PAPIERMÄßIG stimmt es für den Versicherungsnehmer nicht mehr. Man bezahlt mehr(da freut sich die Versicherung), aber man bekommt die vermutete Leistung nicht!!
VORSICHT!!
Die neuen Schutzbriefe schließen den LT (als „Oldtimer“), mitsamt anderer Erstattungsmöglichkeiten, AUS.
Das bedeutet : KEINE RÜCKFÜHRUNG!!! und anderes!
UNBEDINGT dies mit der VERSICHERUNG vor der nächsten „Langfahrt“ abklären!!
Das bedeutet,
ist der LT als Wohnmobil versichert (weil billiger) , schlägt die Versicherung zu, weil falsche Angaben, nämlich „OLDTIMER mit H-Kennzeichen“, und zahlt NICHTS!