Das ist nicht nur auf den Verbandskasten bezogen und ist themenübergreifend zu sehen. ABER HIER GEHT ES NUR UM die „Erstmaßnahmen und allgemeine Hinweise für entsprechendes Vorfeld“.
Wesentlich ist natürlich der Zustand und das Alter; dieses bezieht sich vor allem auf das Verbandsmaterial, wobei das „PFLASTERMATERIL“ durch die im LT auftretenden Temperaturunterschiede einer besonderen Belastung ausgesetzt ist und nach „Überlagerung, herstellerbestimmt“ auch nicht mehr brauchbar ist.
Und genau das ist der „Knackpunkt“
Wenn man nach Jahren mal solch einen Verbandskasten aufmacht, staunt JEDER, und sagt : Toll, sieht doch alles gut aus, warum soll ich den 'wegwerfen'.
EBEN DARUM, s. o..
Für den Inhalt gibt es eine DIN-„Vorschrift“, die genau festlegt, was im VERBANDSKASTEN-Kfz sein muss.
DIN ist 13164, sollte darauf stehen; andere Nummern sind uninteressant.
Darin werden auch Forderungen an den Hersteller berücksichtig und entsprechend die „Anwendungsdauer“, z. B., 5/10/20 Jahre festgelegt. Und das steht auf dem Verbandkasten drauf.
Und beim Kauf muss man GENAU darauf ACHTEN, weil sich ab Herstellerdatum auch die GÜLTIGKEIT richtet; NICHT nach dem Kaufdatum!
Er besteht eigentlich nur in der fehlenden
-„EH-Kleiderschere , 19cm“ und
-z. B. Augen-/sowie den Kälte-Sofort-Kompressen;
Alles was für das Auge gilt, darf unter keinen Umständen das Verfallsdatum überschreiten.
In begründeten Ausnahmefällen geht das bis zu 6 Monaten, ist aber immer im Einzelnen deklariert!!
-Preise allgemein:
-Normal für „5-jährige“ sind ca. 8 €
-für „20-jährige“ sind es mit Versand ca. 15 €
Hinweis
-DIN 13164, mit allen wichtigen Verbandsutensilien
-ca. Maße: 50 x 11 x 8 cm
Wichtig
Beim Kauf unbedingt das Ablaufdatum überprüfen! 5 Jahre sind dabei das Mindeste. Es gibt auch Verbandskästen mit 20-jährigem Verfallsdatum!
Dabei ist immer das Herstellerdatum in der Berechnung für die Verwendungsdauer entscheidend!!! und nicht das Kaufdatum!!
Bei abgelaufenen Kästen muss bei Polizeikontrollen mit min. 20€ Verwarngeld gerechnet werden. (Danke, LT-Harry)
WICHTIG BEI
-Arbeiten an der Gasanlage, wie
-Gasflaschenwechsel, REINIGUNG DER GASANLAGE,Küchenarbeiten, Duschen(Boiler), Arbeiten an der Auspuffanlage und Vergaser.
-Nicht zu vergessen der SONNENBRAND und NACHLÄSSIGKEITEN beim GRILLEN
Man sollte immer „Brand-GEL“ dabei haben; wichtig ist dabei das „Ablaufdatum“.
Informationen über ein richtiges Präparat sind bei der Apotheke einzuholen.
Allgemeingültige Empfehlungen für kleine Brandverletzungen als Sofortmaßnahme:
-verletzte Stelle sofort unter KALTES Wasser bringen
-Brand-GEL großzügig und dick auftragen; es sorgt für Kühlung/Schmerzlinderung und bereitet bei Nachbehandlung meist keine Schwierigkeiten
-lufttrocknen lassen
-Arzt aufsuchen
Hier ein Beispiel; (es gibt noch andere Hersteller9.
Im LT sollte man zumindest einen 2-kg-Löscher mitführen; er sollte griffbereit sein, z.B.,
-vor dem Beifahrersitz , links neben dem Scheibenwasserwischbehälter
-rechts unten, innen, an der Schiebetür …
Funktionsdauer von Pulverlöschern,
-2 kg, Löschdauer ca. 12 Sekunden
-ein 6 kg Löscher bringt ca. 15 - 23 Sekunden Löschdauer
Maße, in Box zusammengelegt, ca. 15 cm breit, 24 cm hoch, 4 cm dick. Die beiden Auszugsbänder sind ca. 10 cm lang. Kostet ca. 12 €.
Eine Feuerlöschdecke kann im LT und auch besonders am Grill eventuell für Entstehungsbrände ausreichen.
Die herkömmlichen Abdeck-Maße sind 80cm(100cm) x 80 cm(100cm).
Während sie früher als Feuerlöschdecke bezeichnet wurde, ist die genormte deutschsprachige Bezeichnung nach der EN 1869 nur Löschdecke. In der Praxis wird die alte Bezeichnung(DIN 14155) aber oft weiterverwendet.
Sie wird direkt über die Entstehungsbrandstelle geworfen, und „erstickt das Feuer“. Diese „Fettfeuer“ (bei Pommes -fertigen, beim Grillen, Fondue u. a.) sind mit dieser Decke anfangs am Besten zu Löschen.
Zu diesen beiden Geräten gibt es 2 ganz wichtige technische Unterschiede.
-der RAUCHMELDER MELDET vom Prinzip das von der Feuerstelle entwickelte TÖDLICHE RAUCHGAS. Brutal heißt das, DIE KARRE BRENNT schon lichterloh!!
-Kohlenmonoxyd-Melder MELDET austretende geruchlose „TÖDLICHE“ Monoxydgase, die durch undichte „Abgasleitungen in Gas und Benzinverbrennungsbereichen“ in den Atmungsbereich LEBENDER eingeatmet werden können„
Rauchmelder, detaillierte Informationen
Die neue Vorschrift dazu ist in der Straßenverkehrsordnung festgelegt und trifft z. Zt. nicht für Motorräder und „UNVERSTÄNDLICHERWEISE“ auch nicht für Wohnmobile zu.
Nur DIESE Europäische Norm EN 471 oder EN ISO 20471 ist, ebenso wie das Warndreieck, jederzeit mitführen; gilt noch nicht für mitgeführte Motorräder/Roller
-nur eine; natürlich im Innenraum und gut zugänglich;
-gesetzlich vorgeschrieben ist dazu nur, „im Innenraum, also auch Kofferraum“.
Im Rahmen der Sicherheit ist die Bereitlegung und das Tragen solcher Sicherheitswesten für jeden LT-Insassen sicherlich zu überdenken; UND
bei der Verantwortung des Wohnmobilfahrers gegenüber allen Insassen, sollte er entsprechende Anzahl der Warnwesten verfügbar haben und auch bei einem Unfallgeschehen auf das Tragen der Westen BESTEHEN
-zwingend vorgeschrieben sind sie aktuell in Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Kroatien, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowakei, Spanien; dort müssen sie auch in entsprechender Situation getragen werden.
-ist z. Zt. bei uns noch nicht vorgeschrieben/geregelt; ABER,
-im Ausland (Belgien, Italien, Luxemburg, Slowenien, Spanien und Ungarn) besteht sie für alle Insassen.
betragen je nach Land zwischen 15 Euro und 600 Euro.
ACHTUNG
Die Versicherungen werde das Fehlen einer Warnweste im Unfallgeschehen bestimmt in der Schadensabwicklung berücksichtigen.
Hat Europanorm ECE-R 27 und die Maße: 43 x 7 x 3 cm; hier gilt alles wie beim Pkw.
Für Spanien und Italien gibt es unterschiedliche Warntafeln. Die Größen sind gleich, für Italien 5 Streifen, für Spanien 3 Streifen. Beide Länder akzeptieren nur „ihre Version“!!!
Ladungsvorschriften in Italien:
Die Warntafel ist immer, wenn eine Ladung über die im Kfz-Schein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge hinaus steht, anzubringen, auch wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung), selbst in eingeklapptem Zustand, angebracht ist.
Für jede nach hinten (bis maximal 3/10 der Fahrzeuglänge) hinausragende Ladung ist mit einer Warntafel zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht.
Das Überstehen der Ladung nach vorne ist unzulässig.
Und hier die „spanische Version“
—gerald 14:51, 20 December 2018 UTC
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